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Teil der Gesamtanlage:
Altstadt mit Freiheitsplatz
Nordhälfte des Hauses Bachgasse 1, früher vollständig verkleidet, heute fachwerksichtig. Wie bei Bachgasse 1 Geschossüberstand an der Traufseite, sehr niedriges Erdgeschoss; ähnliches altertümliches Fachwerk (16. Jahrhundert ?) freigelegt. Nahe der platzartigen Erweiterung der Aschaffenburger Straße besitzt die dorthin orientierte Giebelfront städtebauliche Wirkung. Daher aus städtebaulichen und auch wissenschaftlichen Gründen als Kulturdenkmal geschützt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |