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Voluminöses, durch großes Mansarddach und breite Giebelfront mit Krüppelwalm in der Reihe dominierendes Gebäude des 18. Jhs; ganz verputzt mit vermutlich kaum verändertem Fachwerk. Am Ort ungewöhnlicher Haustyp, vergleichbar Palatiumstraße 12. Ähnlich großvolumiger Mansarddachtyp auch gegenüber bei Römerstraße 10. Kulturdenkmal aus wissenschaftlichen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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