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Traufständiges Fachwerkhaus mit (neuer) Datierung 1590. Kräftiges Fachwerk im Obergeschoss mit deutlichem Geschossüberstand, geschnitztem Eckpfosten, Mannfiguren mit geschnitzten Knaggen. Gründerzeitliche Fenstergewände, eine Giebelseite verschiefert. Qualitätvoller Bau im Ensemble der Kleinen Maingasse. Kulturdenkmal aus künstlerischen, wissenschaftlichen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen, städtebaulichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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