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Südöstlicher Eckpfeiler der Stadtbefestigung, 1462 durch das Kloster erbaut. Rundturm mit spitzem, kegelförmigem Helm aus Stein und auf Rundbögen mit Konsolen vorkragendem achteckigem Umgang; im Mauerwerk kleine Lichtöffnungen, Schießscharte, Türgewände mit Eselsrücken. 1521 „pfar bolwergk" genannt nach der Lage bei der ehemaligen, 1817 abgerissenen Pfarrkirche; heute wie der fast gleiche, weiter nördlich am Main stehende Rundturm als „Pulverturm" bezeichnet. Kulturdenkmal aus geschichtlichen, städtebaulichen und wissenschaftlichen Gründen.
Am runden Bollwerksturm zwei Grabplatten, Ende 18./Anfang 19. Jh., teilweise verwittert. Kulturdenkmäler aus geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, städtebaulichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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