Kaiserpfalz
Lade Kartenmaterial...
Offenbach, Stadt und Landkreis
Seligenstadt
  • Große Fischergasse
Kaiserpfalz (Palatium)
Flur: 1
Flurstück: 97/7

Neben der häufig vertretenen Annahme einer Errichtung des staufischen Palatiums in der 1. Hälfte des 13. Jhs. als Jagd- und Wohnschloss Kaiser Friedrich II. geht eine andere Theorie von einer Entstehung noch im ausgehenden 12. Jh. unter Friedrich I. aus, der hier 1188 einen Hoftag abhielt. Die Mainfassade des im 13. Jh. als "castrum", im 14. Jh. auch als "keysirhus" oder "rotes Schloss" bezeichneten Baus ohne Wehrcharakter wurde nach Brandzerstörung in die 1462 ausgebaute Stadtmauer einbezogen, 1883 und 1938 freigelegt und ergänzt.

Der rechteckige Quaderbau von 46 und 13 (10) m Kantenlänge aus rotem Mainsandstein ist strategisch günstig am Scheitel eines Mainbogens gelegen. In der Ruine sind die Erdgeschoss-Außenmauern und die Mainfront bis zum Traufgesims des Obergeschosses erhalten. Die Repräsentationsfassade zum Main symmetrisch gegliedert, mit vorgelagertem großem Altan, kleinen Rundbogenfenstern und Eingängen in den gewölbten Vorbauten; über diesen im Obergeschoss zwei Altanpforten, die östliche mit Blattkapitellen und Tympanon, die westliche mit Kleeblattbogen; im Wechsel dazu drei doppelte Blendnischen über zwei- und dreiteiligen Fensterarkaden in differenzierter Gestaltung, teilweise kurz nach der Erbauung verändert. Anhand der Fassadenanordnung kann auf eine innere Raumaufteilung mit Halle und Balkendecke auf Stützen im Erdgeschoss, Fest- und Wohngemächern im Obergeschoss geschlossen werden. Einzelheiten zeigen Verwandtschaft mit Details weiterer örtlicher Bauten, des Romanischen Hauses und der Abteikirche. Kulturdenkmal aus geschichtlichen, künstlerischen, wissenschaftlichen und städtebaulichen Gründen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
Planelemente auswählen
Zeigen Sie mit der Hand auf Markierungen im Plan, erhalten Sie ein Vorschaubild und per Mausklick die Objektbeschreibung.
Kartenansicht
Wählen Sie zwischen zwischen Alkis- und Luftbildansicht. Ebenfalls können Sie die Kartenbeschriftung ein- und ausblenden.
Zoomen
Zoomen Sie stufenweise mit einem Mausklick auf die Lupen oder bewegen Sie den Mauszeiger auf den Planausschnitt und verwenden Sie das Scrollrad ihrer Maus.
Zoom per Mausrad
Über diesen Button können Sie einstellen, ob Sie das Zoomen in der Karte per Scrollrad Ihrer Maus erlauben möchten oder nicht.
Vollbildmodus
Betätigen Sie diesen Button um die Karte im Vollbildmodus zu betrachten. Über den selben Button oder durch Klicken der "Esc"-Taste können Sie den Vollbildmodus wieder verlassen.
Ausgangsobjekt anzeigen
Über diesen Button erreichen Sie, dass in der Karte das Ausgangsobjekt angezeigt wird. Bei dem Ausgangsobjekt handelt es sich um die Objekte, die zu dem entsprechende Straßeneintrag gehören.
Abstand messen
Mit Hilfe dieses Tools können Sie die Distanz zwischen zwei oder mehreren Punkten berechnen. Hierbei wird eine Linie gezeichnet, bei der die entsprechende Gesamtlänge angezeigt wird. Weitere Anweisungen zur Benutzung werden nach betätigen des Buttons angezeigt.
Fläche berechnen
Dieses Tool ermöglicht es Ihnen eine Fläche zu zeichnen und den Flächeninhalt in m² zu berechnen. Um eine Fläche zu erzeugen, müssen mindestens 3 Punkte gesetzt werden. Die Fläche wird durch den Klick auf den Ausgangspunkt (1. Punkt) geschlossen und der Flächeninhalt anschließend berechnet.