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1953 bei einem Umbau der in Raiffeisenstraße 4 ansässigen Bäckerei in die Außenwand des Wohnhauses eingefügt. Die gußeiserne Schmuckplatte eines aufgegebenen Backofens zeigt im Relief das Ölwunder der Witwe von Sarepta. Die Ornamentik der dargestellten Architektur läßt eine Entstehungszeit um 1600 vermuten, das in der Inschrift angesprochene 81. Jahr ist wahrscheinlich das des 16. Jahrhunderts. Als „Sachteil“ und als Kennzeichnung eines alteingesessenen Bäckereistandortes erhaltenswert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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