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Zweigeschossiger Traufenbau mit Giebel zum Marktplatz, der, ergänzt durch den Anbau Kleine Rathausgasse 2, als Mittelgiebel des dadurch symmetrischen Bauwerks erscheint und einen wichtigen städtebaulichen Akzent setzt. Über modern verändertem Erdgeschoss vollständig verschieferter Fachwerkaufbau mit regelmäßigen Doppelfenstern im Obergeschoss, erbaut im 17./18. Jh. Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |