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Giebelständiges Wohnhaus wie Nr. 3, ähnlich in Umfang und Proportionen. Traufseitig geringer Geschossvorsprung, Fachwerk um 1700 freigelegt. Beispiel für den in Seligenstadt weniger üblichen und seltener erhaltenen Hakenhof mit seitlichem Hofzugang, so dass die Wohngebäude freistehen; diese Anordnung, hier in Randlage innerhalb der Altstadt, gibt dem Straßenraum ein eher dörfliches Bild. Kulturdenkmal aus wissenschaftlichen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |