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Traufständiges Wohnhaus mit überbautem Hoftor und freier östlicher Giebelwand, die an einer Freifläche besonders zur Geltung kommt. Konstruktives und schmuckloses Fachwerk des 18. Jhs. mit hohen, leicht gekrümmten Streben in ausgewogener Anordnung, die eine prägnante Fassadenstruktur ergibt. Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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