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Traufständiges Wohnhaus mit überbautem Hoftor, verputztem Erdgeschoss, barocken Zierformen im Obergeschoss der Traufseite - Mannfiguren, Feuerböcke, gebogene Fußbänder als hier verbreitete Figurationen aus der Mitte des 18. Jhs. Die (durch Abbruch) freie östliche Giebelwand rein konstruktiv mit unregelmäßig gekrümmten Streben setzt einen Akzent am Anfang der zusammenhängenden Zeile Nr. 8-12. Kulturdenkmal aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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