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Am Knick der Rosengasse die geschlossene Zeile Nr. 8-12 abschließendes verputztes Gebäude mit überbauter Hofeinfahrt, im Obergeschoss das hier typische Fachwerk des 18. Jhs. mit Zierformen, vergleichbar Nr. 8, anzunehmen. Damit ist eine einheitliche barocke Baugruppe erhalten, die den historischen städtebaulichen Charakter der Stadt veranschaulicht. Kulturdenkmal aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |