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Auf Mindestmaße reduzierte Form des hier üblichen Traufenbaues, Bestandteil der geschlossenen Zeile im nördlichen Teil der Sackgasse. Bemerkenswert das Fachwerk in solider handwerklicher Verarbeitung, mit Vorkragung des Obergeschosses als Überbauung eines schmalen Hofzuganges, um 1700 entstanden und damit älter als die südlich anschließende Bebauung. Kulturdenkmal aus wissenschaftlichen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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