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Teil der Gesamtanlage:
Altstadt mit Freiheitsplatz
Zwischen dem Traufenbau Nr. 6 und dem hier die historische Bebauung abschließenden Haus Nr. 10/12 verbindendes Gebäude von bescheidenen Ausmaßen in reduzierter Höhe, mit Geschossüberstand und geradem Fachwerk ohne Zierformen des späten 18. Jhs. Wesentlicher Beitrag für die Gesamtwirkung der Gruppe vor dem Knick der Sackgasse. Kulturdenkmal aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |