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Am Knick der Sackgasse die Zeile des nördlichen Teils abschließender, an der Ecke mit der freien Giebelseite in den Straßenraum hineinragender Bau mit abgewalmtem Dach. Über massiv erneuertem Erdgeschoss Fachwerk mit den für das 18. Jh. charakteristischen Zierformen an den ursprünglichen Schauseiten, konstruktiv mit gekrümmten Streben die östliche ehemalige Rückseite. Die Schmalseite symmetrisch aufgeteilt, in der Mitte kleine Hausmadonna. Kulturdenkmal aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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