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Barocker Kopfbau auf trapezförmig verschobenem Grundriss mit Mansarddach und Krüppelwalm. Fachwerk des späten 18. Jhs. mit Feuerböcken in den Brüstungsfeldern im symmetrisch aufgeteilten traufseitigen Obergeschoss. Am Knick der Steinheimer Straße, gleichzeitig Schnittpunkt von Gerberstraße und Mohrmühlgasse, steht der Bau im Mittelpunkt wichtiger Sichtbeziehungen. Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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