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Traufenbau mit Geschossvorsprung über neuem Laden-Erdgeschoss und spätmittelalterlicher Fachwerkfiguration aus überkreuzten Streben und Kopfbändern an Eck- und Bundpfosten im Obergeschoss; sonst um 1800 verändert. Wie das anschließende Gebäude aus der 1. Hälfte des 16. Jhs., Beginn der geschlossenen Fachwerkbebauung am geraden Abschnitt der Steinheimer Straße. Kulturdenkmal aus wissenschaftlichen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |