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Traufenbau mit freigestelltem Südgiebel; die frühere Hofmauer und Rundbogeneinfahrt mit Datum 1611 entfernt, ebenfalls der straßenseitige Eingang mit Treppe. Fachwerk überwiegend 18. Jh. mit Resten aus der Erbauungszeit - geschnitzter Eckständer, starke geschwungene Eckstrebe im Erdgeschoss, Kellereingang mit Rundbogen. Typ des Kaufmannshauses, der besonders in der Steinheimer Straße mehrfach auftritt, mit von der Straße direkt zugänglichen Lagerräumen im Keller. Kulturdenkmal aus künstlerischen, wissenschaftlichen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen, städtebaulichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
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Baum |