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Ungewöhnlich schmales giebelständiges Gebäude mit massiv erneuertem Erdgeschoss und verputztem Giebel, im Obergeschoss Fachwerk der 1 . Hälfte des 18. Jhs. mit markantem Rautenmuster in der Brüstung. In den Dimensionen zwar bescheiden, stützt das Haus im Zusammenwirken mit dem bedeutenden Nachbarbau Nr. 24 wirkungsvoll das Ensemble. Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |