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Gesamtanlage Rödgen
Bestimmend für die weilerartige Anlage des historischen Ortskerns ist die auf der Wetterseite verlaufende Rödger Hauptstraße, die nach der Abzweigung der Schulstraße in den Brunnenweg übergeht. Bäuerliche Gehöfte überwiegend des 18. Jahrhunderts sind hier aneinandergereiht anzutreffen, vereinzelt im Wechsel mit eingeschossigen reinen Wohnstätten, die Arbeitern der in Wisselsheim betriebenen Saline zur Unterkunft dienten. Die Schulstraße war ursprünglich vermutlich nur ein kurzer Stichweg, von dem aus unter anderem die größte Hofanlage Rödgens, Nebenstraße 2, erschlossen wurde. Nachträglich wurde die Schulstraße über die Wetter hinaus geführt, um eine direkte Wegeverbindung zum weiter südlich gelegenen Schwalheim zu erhalten. Der schon angesprochene Brunnenweg führt ebenfalls nach Schwalheim, folgte aber auf längerer Strecke einer Wetter-Schleife.
Eine Besonderheit unter den Verkehrswegen Rödgens ist die Friedhofstraße. Sie verläßt die Rödger Hauptstraße Richtung Norden, wird heute nach dem von ihr zu erreichenden Friedhof benannt, ist aber die alte Landverbindung nach Melbach. Am Ortsrand Rödgens wurde ein Hohlweg ausgebildet, dessen Geländeeinschnitte zur Anlage von Erdkellern benutzt wurden.
Der überschaubare, nur wenige Hofstellen umfassende historische Ortskern Rödgens erhielt an seinen Rändern zwei gemeindliche Bauwerke, die durch ihre Lage, Größe und Gestalt eine dominierende Wirkung entfalten; im Norden ist es ein Schützenhaus vom Ausgang des 19. Jahrhunderts, im Süden ein Rathausbau des 20. Jahrhunderts, der einen älteren Fachwerkbau im Brunnenweg in dieser Funktion ablöste (Brunnenweg 7).
Die Lage Rödgens an der Wetter wurde zur Anlage von Mühlen genutzt. Die Holzmühle im Norden der Ortschaft ist in ihrer landschaftlichen Einbettung und in den Baulichkeiten noch so weit geschichtlich geprägt, daß sie in die denkmalgeschützte Gesamtanlage des Ortskerns von Rödgen einbezogen werden kann.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |