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Eckhaus an der Pfortengasse und damit Anfang der historischen Fachwerkbebauung der Steinheimer Straße am Steinheimer Torturm. Im Erdgeschoss Veränderung durch Ladeneinbau, im Obergeschoss typische Figurationen der Mitte des 18. Jhs. mit Mannfiguren, Raute und Feuerböcken; der freie Giebel mit Krüppelwalm besitzt Signalwirkung am Altstadt-Eingang. Kulturdenkmal aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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