Steinheimer Torturm und Scheunen, historische Aufnahme
Brüstung mit Maßwerk, Detail
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Offenbach, Stadt und Landkreis
Seligenstadt
  • Steinheimer Straße 41
Steinheimer Torturm
Flur: 1
Flurstück: 357

Von ehemals vier Stadttoren ist das Steinheimer Tor, früher auch als "Niederpforte" bezeichnet, vollständig erhalten. Es war ursprünglich durch Vorwerk, Brücken und Gräben befestigt. Viergeschossiger Renaissancebau auf annähernd quadratischem Grundriss mit seitlichem Treppenanbau, 1603-04 von Seligenstädter Handwerkern wahrscheinlich nach Entwurf von Georg Ridinger erbaut. Auf dem reichgestuften Haubenhelm über gotisierender Steinbrüstung als Wetterfahne ein Turmmännchen aus Kupfer. Über dem äußeren Torbogen das Wappen des Mainzer Kurfürsten Johann Adam von Bicken mit Jahreszahl 1603, an der stadtzugewandten Seite die Wappen des Kurfürsten Johann Schweikard von Kronberg mit Datum 1605 sowie der Stadt Seligenstadt. Stattlicher, die Stadtsilhouette überragender Bau mit dem Charakter eines Wahrzeichens, optischer Abschluss der Steinheimer Straße. Kulturdenkmal aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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