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Nahezu ungestörtes giebelständiges Wohnhaus der 2. Hälfte des 18. Jhs. Solides, regelmäßiges Fachwerk aus stark bemessenen Hölzern mit für die Zeit typischer Eckverstrebung mit Gegenstrebe; einziges Schmuckelement die stark profilierte Rähm-Schwellen-Zone als barockes Relikt. Trotz des neuen rückwärtigen Anbaus wichtiger Bestandteil der historischen Baugruppe zusammen mit den gegenüberliegenden Häusern. Kulturdenkmal aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |