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Dreiseitig umbautes Bauerngehöft, das sich im alten Ortskern Rödgens durch seine Größe hervorhebt; es wird erschlossen von einem Stichweg, der von der Rödgen südlich Richtung Schwalheim verlassenden Rathausstraße abgeht. Zum Stichweg ist der Hof durch eine Bruchsteinmauer abgegrenzt. Während das Gehöft als Ganzes Teil der kleinen Rödger Gesamtanlage ist, wird das in Nord-Süd-Richtung sich erstrekende Fachwerkwohngebäude als einzelnes Kulturdenkmal geschützt. Trotz einiger verändernder Eingriffe der jüngsten Vergangenheit ist das Gefüge eines Baus vermutlich des ausgehenden 17. Jahrhunderts mit einem bemerkenswerten Reichtum an Schmuckformen erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |