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Rathaus von 1938 mit Fachwerkaufbau über massivem Erdgeschoss mit zweiläufiger Treppe. Der Eingang überragt von der schieferverkleideten Laternenhaube mit schmiedeeisernem Turmkreuz der zuvor hier abgebrochenen barocken Kapelle. In Fassade und Proportionen zeigt sich eine Anlehnung an regionale historische Formen im Zuge des Heimatstils. Das Gebäude bildet einen prägnanten Blickpunkt in der Ortsmitte. Kulturdenkmal aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |