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Giebelständiges Wohnhaus mit Krüppelwalm und kräftigem, ausgewogenem Fachwerk. Traufseitig Überstand, profilierte Schwelle und kurze Streben in den Brüstungsfeldern der Giebelseite. Rückwärtig teilweise massiv mit neuem Anbau. Das relativ vollständige Haus der 2. Hälfte des 18. Jhs. bildet den Anfang der historischen Straßendorf-Bebauung am östlichen Ortseingang. Kulturdenkmal aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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