Wasserburg 1
Wasserburg 1
Wasserburg 1
Wasserburg, Prospekt nach J. Weinckens, Kupferstich von Johann Stridbeck, um 1707
Wasserburg 1
Wasserburg 1
Saal mit ehemaliger bemalter Wandbespannung, Aufnahme um 1906
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Offenbach, Stadt und Landkreis
Seligenstadt
Klein-Welzheim
  • Wasserburg 1
  • Wasserburg 3
  • Wasserburg 2
  • Schleifbach
  • Bei der Wasserburg
Flur: 8
Flurstück: 307/1, 307/2, 307/3, 309, 311/1, 311/3, 321, 322, 325, 326/2, 327/1, 327/2, 327/3, 327/4, 328/1, 329

Anstelle einer im Dreißigjährigen Krieg zerstörten Wasserburg 1705 als Gartenhaus der Seligenstädter Abtei errichtet, wurden bei dem villenartigen Gebäude Burgmotive durch den Wassergraben mit Zugbrücke und die umgebende Brüstungsmauer mit Ecktürmchen aufgenommen. Der kubische Wohnbau auf Quadratgrundriss mit Mansarddach und Putzfassade, Eckquaderung und Sandsteingewänden; im Obergeschoss ein Saal mit Stuckdecke, hier in den Fensternischen Reste von Landschaftsmalerei erhalten. Über dem Eingangsportal das Wappen des Erbauers, Abt Franz Blöchinger.

Von der regelmäßigen Anlage des einstigen Zier- und Nutzgartens sind die Einfriedungsmauer, drei Pfeilertore und Terrassenflächen erhalten, außerdem eine Reihe von Fischteichen mit historischem Bewässerungssystem. Eine Wiederherstellung der barocken Anlagen ist geplant.

Kulturdenkmal aus geschichtlichen, künstlerischen und wissenschaftlichen Gründen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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