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Das am südlichen Rand des historischen Ortskerns errichtete Gemeindehaus ist als Zeugnis Rödger Eigenständigkeit erhaltenswert. In der Tradition barocker Bauten derselben Zweckbestimmung wurde es in der Zeit vor oder nach dem 1. Weltkrieg errichtet. Für die frühere Entstehungszeit spricht der Bautypus insgesamt, dem sich von Beginn an vielleicht noch eine Nutzung als Schule anschloß, für die spätere die flächenhafte Gestaltung des Baukörpers sowie die Detailform des Erkers auf der Straßenfront. Der Denkmalwert besteht aber unabhängig von der Detailfrage der zeitlichen Einordnung. In der Tradition der ursprünglichen Nutzung befindet sich in dem Gebäude gegenwärtig eine Außenstelle der Nauheimer Stadtverwaltung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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