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Nördlich des Rödger Ortskerns an der Wetter gelegen. Von geschichtlicher Aussagekraft als mechanisierte Werkstätte das erhaltene Wehr zur Regulierung des Wasserzuflusses, die Umbauung des - nicht mehr existierenden - Wasserrades sowie eine sich anschließende Werkhalle. Die aufgeführten Baulichkeiten stammen aus der Zeit um 1900, nur wenig nach 1900 wurde der Mühlenbetrieb eingestellt, die Werkhalle aber gewerblich weiter genutzt. Während der Kern der aufgegebenen Mühle aus angegebenem Grund als Kulturdenkmal einzustufen ist, wird das umgebende Terrain mit Mühlgraben, an der Wetter gelegenen Wiesen und Wohnhaus an der Straße Richtung Wisselsheim als kleine Gesamtanlage eingestuft. Die landschaftliche Charakteristik als Voraussetzung der Mühlenanlage soll auf diese Weise bewahrt bleiben.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |