Rödger Hauptstraße o. Nr., ehemalige Holzmühle
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Wetteraukreis
Bad Nauheim
Rödgen
  • Rödger Hauptstraße 54
  • Mühlgraben (k.fl.Gew.III) (bei Rödger Hauptstraße 54)
Ehem. Holzmühle
Flur: 1
Flurstück: 236, 238/17, 238/20

Nördlich des Rödger Ortskerns an der Wetter gelegen. Von geschichtlicher Aussagekraft als mechanisierte Werkstätte das erhaltene Wehr zur Regulierung des Wasserzuflusses, die Umbauung des - nicht mehr existierenden - Wasserrades sowie eine sich anschließende Werkhalle. Die aufgeführten Baulichkeiten stammen aus der Zeit um 1900, nur wenig nach 1900 wurde der Mühlenbetrieb eingestellt, die Werkhalle aber gewerblich weiter genutzt. Während der Kern der aufgegebenen Mühle aus angegebenem Grund als Kulturdenkmal einzustufen ist, wird das umgebende Terrain mit Mühlgraben, an der Wetter gelegenen Wiesen und Wohnhaus an der Straße Richtung Wisselsheim als kleine Gesamtanlage eingestuft. Die landschaftliche Charakteristik als Voraussetzung der Mühlenanlage soll auf diese Weise bewahrt bleiben.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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