Hauptstraße 83, Hospitalkirche
Hospitalkirche, Grundriss
Hospitalkirche, Innenraum nach Osten
Hospitalkirche, Eingang
Hospitalkirche, Hofportal
Hospitalkirche, Innenraum nach Westen
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Bergstraße, Landkreis
Bensheim
  • Hauptstraße 79
  • Hauptstraße 87
  • Hauptstraße 85
  • Hauptstraße 81
Kath. Hospitalkirche St. Joseph
Flur: 1
Flurstück: 527/23

Mit ihrem Chor westlich an den Hospitalplatz angrenzende Kirche, wohl bereits im 14. Jh. als Heilig-Geist-Spitalkirche errichtet, möglicherweise an Stelle eines im Jahr 817 erwähnten Vorgängerbaues. Im 15. Jh. drei Altäre vorhanden, der heutige Chor mit seinen Maßwerkfenstern wohl erst um 1500 angefügt. Das Kirchenschiff vermutlich zunächst als Krankensaal genutzt, zu einem unbekannten späteren Zeitpunkt, nach Errichtung eines eigenständigen Krankenbaues, auf rein kultische Zwecke beschränkt. 1706 Neuweihe und Anschaffung einer Glocke und Gerät. 1856 Öffnung des Bodens wegen Feuchtigkeit, ab 1869 Beginn einer gravierenden Sanierung unter Bischof Ketteler. Große Teile des Mauerwerks, vor allem die westliche Giebelfront, und der Dachstuhl wurden erneuert. 1872 erfolgte die erneute Weihe der Kirche zu Ehren des hl. Joseph, 22 Jahre später wurde der bescheidene Dachreiter von 1870 durch einen neuen ersetzt, der eine zweite Glocke aufnehmen konnte.

Schlichter, heute unverputzter Saalbau mit Satteldach. Bruchsteinmauerwerk mit Werkstücken aus rotem Sandstein. Das Schiff über rechteckigem Grundriss, der Chor eingezogen mit 5/8-Schluss. Westportal mit Spitzbogen, seitlich schießschartenartige Fenster, über dem Portal Dreifenstergruppe. Als bekrönender Abschluss oktogonaler Dachreiter mit Spitzhelm. In den Längswänden jeweils vier Spitzbogenfenster, in der Apsis drei Maßwerkfenster zwischen gestuften Strebepfeilern. Die Apsidenfenster zweiteilig, das Maßwerk in Herzform.

Der Saal im Innern von einem offenen Dachstuhl überspannt, im Westen hölzerne Empore mit Kielbogenbrüstung. Ein spitz zulaufender Triumphbogen auf Halbsäulen mit gekehlten Kapitellen trennt den erhöhten Chor vom Schiff ab. Im Altarraum Kreuzrippengewölbe auf Konsolen, außerdem zwei Schlusssteine mit Rosetten.

Im Schiff ein neugotisches Gestühl mit Flachschnitzerei, hier die Inschrift: "im märz anno domini mcmvi wurde dies gestuel erstellt", außerdem einige Ausstattungsstücke wie zwei Figuren (Kopien) sowie eine bedeutende, leider stark abgetretene Grabplatte. Sie wurde bei den Arbeiten im Jahr 1856 gefunden und ist einem Priester namens Heinricus zuzuordnen. Die seitlich an der Wand stehende Platte zeigt in erhabenem Relief frontal den Altaristen in liturgischem Gewand und mit Kelch, die Randinschrift lässt sich nur teilweise entziffern: "(+A) NNO DOM(I)NI M CCC XLII OBIIT HEINRIC(US)...DIE..." ("Im Jahre des Herrn 1342 starb Heinricus...am Tage..."). Der Altar im Chor wurde in jüngster Zeit erneuert, hinter dem Altar befindet sich ein jüngerer Kruzifixus. Das früher vor der Westfassade stehende Kreuz wurde in die Stadtkirche St. Georg verbracht. Eine Pietà des späten 18. Jhs. befindet sich in der Sakristei.

Im Dachreiter hängt außerdem ein Glocke von 1706, wie sich der Inschrift entnehmen lässt: "GOS MICH JOHANN U. ANDREAS SCHNEIDEWIND IN FFURT 1706 VOR DIE HEIL GEIST KIRCHE ZU BENTZHEIM".

Nördlich der Spitalkirche, in Höhe des Choransatzes, verbindet ein Portalbau die Kirche mit dem benachbarten Wohnhaus. Ein spitzbogiges Portal mit Satteldachgiebel, Kreuzaufsatz und schön geschmiedetem, zweiflügeligem Tor ermöglicht hier den Zugang in den Hospitalhof, der westlich von dem baulich stark veränderten Hospitalbau des frühen 19. Jhs. begrenzt wird.

Die kleine St. Josephskirche ist vor allem aus orts- und kirchengeschichtlichen Gründen eines der wichtigsten Baudenkmäler Bensheims. Ihre malerische Einbindung in die Randbebauung des Hospitalplatzes verleiht ihr darüber hinaus auch große städtebauliche Bedeutung.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
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