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Gesamtanlage Schwalheim
In Schwalheim ist der historische Siedlungstypus eines Straßendorfes deutlich ausgeprägt. Er erhält seine ortsspezifische Charakteristik durch eine Wetterschleife, der die Schwalheimer Hauptstraße desselben Namens auf der Innenseite folgt. Die historische Bausubstanz der hier anzutreffenden gereiht angeordneten bäuerlichen Gehöfte stammt in den ältesten Fällen aus der sich dem 30jährigen Krieg anschließenden Rekonstruktionsphase. Einziger baulicher Hinweis auf die davorliegende Zeit ist im Bereich des geschlossenen Dorfes Schwalheim das steinerne Portal von 1617 zu einem stattlich dimensionierten Hof am Aufeinandertreffen von Schwalheimer Hauptstraße und nördlicher Bergstraße (Bergstraße 55). Trotz des geringeren Alters der aufgehenden Gebäude ist die grundlegende Siedlungsstruktur als mittelalterlich einzuordnen, eine Vermutung, zu der der auf -heim endende und in die frühe Phase fränkischer Besiedlung der Wetterau weisende Ortsname berechtigt (s.o.). Eine neuzeitliche Ergänzung des ursprünglich rein linearen Dorfes ist vermutlich die Bergstraße, die das Knie der Schwalheimer Hauptstraße in nordsüdlicher Richtung schneidet, dabei eine Hügelkuppe überquert und auf diese Weise zu ihrem Namen kam. Sie unterscheidet sich nicht nur topographisch, sondern auch sozial von der übrigen Siedlungsanlage, denn mit Ausnahme einiger Anwesen in ihrem nördlichen Abschnitt sind hier ausschließlich kleinste Hofstellen anzutreffen. Die entsprechenden Bauten sind bereits so durchgreifend erneuert worden, daß die Bergstraße trotz ihrer Zugehörigkeit zum historischen Ortskern nicht mehr in die unter Denkmalschutz zu stellende Gesamtanlage Schwalheims einzubeziehen ist.
Innerhalb des gleichförmigen historischen Ortsbildes, dessen vorrangigste Bestandteile die bäuerlichen Gehöfte mit meist giebelständigen Fachwerkwohnbauten sind, heben sich mehrere bauliche Sonderformen hervor. An erster Stelle die evangelische Kirche von der Mitte des vergangenen Jahrhunderts, deren westlicher Frontturm den Scheitelpunkt der Wetterschleife und der ihr folgenden Schwalheimer Hauptstraße markiert. Innerhalb der bäuerlichen Gehöftreihen nehmen zwei Mühlen eine Sonderstellung ein. Die "Steinmühle" an der Abzweigung einer Schwalheim Richtung Süden, nach Friedberg verlassenden Straße (An der Hohl 1), weiter außerhalb, an der nach Dorheim führenden Brunnenstraße die "Winkelmühle" (Brunnenstraße 41). Zwischen den beiden Mühlen sind Ende des 19. Jahrhunderts angelegte Erdkellergruppen weitere Hinterlassenschaften bäuerlicher Wirtschaftsweise. Deren Bezugsrahmen verläßt sowohl das Schwalheimer Wasserrad als auch der Schwalheimer Sauerbrunnen, Einrichtungen, die beide jeweils auch als Kulturdenkmal gewürdigt werden. Das von der Wetter angetriebene Wasserrad wurde Mitte des 18. Jahrhundert zusammen mit einem Wärterhaus erbaut, um etwa 1000 m weiter westlich Sole auf Gradierwerke der Nauheimer Saline zu heben. Zur Kraftübertragung war ein Kunstgestänge erforderlich, das bei Errichtung der Bahnlinie Butzbach-Friedberg Mitte des 19. Jahrhunderts eigens übertunnelt werden mußte.
Den Gesamteindruck des Schwalheimer Sauerbrunnens an der südöstlichen Gemarkungsgrenze bestimmt gegenwärtig die im 19. Jahrhundert vorgenommene Fassung des Areals als Park. Als denkmalgeschützte Grünfläche stellt er eine Verbindung her mit den Gärten und Wiesen entlang der Wetter, die wichtiger Bestandteil des erhaltenswerten Ortsbildes von Schwalheim als Gesamtanlage sind.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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