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Zweigeschossiges, giebelständiges Fachwerkwohngebäude, die zugehörige Hofanlage leider verändert; das Wohngebäude verputzt, das Fachwerkgefüge aber mit Ausnahme eines kleinen Anbaus auf der Eingangsseite ungestört. Der deutlich sich abzeichnende Geschoßversatz, die insgesamt gedrungenen Proportionen des Baus lassen eine Entstehungszeit noch im 17. Jahrhundert vermuten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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