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Zweigeschossiges Fachwerkwohngebäude der Zeit um 1700; giebelständig an einem kurzen Stichweg, der von der Hauptstraße zu einer heute als Festplatz genutzten Freifläche am westlichen Ortsrand führt. Die südöstliche Traufseite des Gebäudes zeigt ein intaktes Fachwerkgefüge der angeführten Entstehungszeit, das auch den übrigen verputzten Baukörper charakterisieren dürfte.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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