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Am nordöstlichen Ortsrand gelegene dreiseitig umbaute Hofanlage; wenn auch nicht in bestem Zustand, ist hier ein landwirtschaftliches Gehöft der Zeit um 1800 vollständig erhalten. Das zweigeschossige Wohnhaus ist giebelständig zur Straße und vom Hof aus quer erschlossen. Firstparallel im Anschluß und gegenüber Ställe sowie weitere Nebengebäude; quer dazu als rückwärtiger Abschluß des Hofes die Scheune. Hinter der Scheune erstreckt sich bis zum Wetterufer der zum Hof gehörige Garten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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