Pumpwerk, Wärterwohnhaus
Pumpwerk, Gestängestoß
Gestänge, 2023 (Foto: W. Fritzsche)
Rad und Wohnhaus, 2023 (Foto: W. Fritzsche)
Gestänge, 2023 (Foto: W. Fritzsche)
Pumpwerk, Rollenlager des Gestänges
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Wetteraukreis
Bad Nauheim
Schwalheim
  • Am Großen Rad 1
  • Am Großen Rad
  • Am Promenadenweg
  • Bei der Herrnmühle
  • Hinter dem Dorf
Pumpwerk für die Nauheimer Saline
Flur: 1, 7
Flurstück: 199/2, 199/3, 682, 156/4, 156/5

Das Schwalheimer Pumpwerk aus den Jahren 1745-1748 hatte die Aufgabe, Sole auf die Gradierwerke am südlichen Rand der Nauheimer Saline zu heben. Der damalige Salinendirektor Waitz betrieb die Erstellung des Schwalheimer Pumpwerks, um neben einem Windrad und der Wasserkraft der Usa auch die der Wetter für die Hebewerke der genannten Gradierwerke auszunutzen. Ausgangspunkt der technischen Anlage ist ein Wasserrad im Norden der Schwalheimer Wetterschleife. Bis zu den Gradierwerken war eine Distanz von fast 900 m zu überwinden. Waitz entwickelte für die Kraftübertragung ein abgehängtes Gestänge, das sowohl einen Höhenunterschied als auch eine Richtungsänderung zu bewältigen hatte. Das ursprüngliche Waitz'sche Pendelgestänge erwies sich als sehr reparaturanfällig, 1825 wurde es durch das bis heute erhaltene ersetzt, die Bewegungen des erneuerten Gestänges wurden von auf Rollen gelagerten eisernen Karren aufgenommen.

Für den Wärter des Pumpwerkes wurde ebenfalls in den Jahren 1745-1748 ein eigenes Wohnhaus in unmittelbarer Nähe des Schwalheimer Wasserrades errichtet. Zusammen mit den technischen Einrichtungen bildet es eine denkmalgeschützte Sachgesamtheit.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und technischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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