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Gesamtanlage Steinfurth
Steinfurth ist ein auf der linken Uferseite der Wetter länglich folgendes historisches Straßendorf, das einen offenkundig älteren Siedlungskern an seinem südwestlichen Rand überlagert. Damit ist das Gebiet westlich des Kirchhofes gemeint, das im Vergleich zum übrigen Ortsbild unregelmäßiger erschlossen und bebaut ist (Kellereigasse). Parzellenkarten aus den 1850er Jahren zeigen im fraglichen Bereich stattliche, vielleicht als herrschaftlich anzusehende Anwesen, die inzwischen aber beseitigt oder nur noch rudimentär erhalten sind. Der Keller von Kellereigasse 16, inschriftlich 1568 datiert, belegt am deutlichsten, daß hier eine im Vergleich zum übrigen Ort ältere Bebauungsschicht zumindest bis in die jüngere Vergangenheit anzutreffen war.
Mit Ausnahme der noch gotischen Kirche stammen die historischen Bauten des Straßendorfes Steinfurth aus dem 17. und 18. Jahrhundert. Seine sicher ältere lineare Grundanlage wird von der längs der Wetter verlaufenden Steinfurther Hauptstraße bestimmt, die innerhalb des einst befestigten Ortskernes von der parallelen Hintergasse begleitet wird, quer dazu verläßt auf der Höhe des Kirchhofes die Obergasse Steinfurth Richtung des östlich gelegenen Södel. Die historische Ortsbefestigung, die aus Wallgräben und Torbauten bestand, sowie die unmittelbar angrenzenden Erweiterungsbereiche gaben den Rahmen ab für die Ausweisung der unter Denkmalschutz zu stellenden Gesamtanlage Steinfurths. Er wurde nicht ganz ausgefüllt, da an einigen Stellen Neubebauungen die historische Charakteristik der Straßenbilder vollkommen verdrängt haben, von einem Erhaltungswert unter dem Aspekt des Denkmalschutzes kann dort nicht mehr die Rede sein.
Die alte Ortsumwehrung wurde seit 1834 allmählich beseitigt. Ihr Verlauf bleibt an einigen Stellen im Ortsbild noch nachvollziehbar. Im Norden auf der Höhe der Neugasse, im Süden auf der Höhe eines ehemals herrschaftlichen Pachthofes verlaufen Gräben quer zur Wetter, die Steinfurth auf der Westseite im übrigen schon immer unbefestigt begrenzte. Das Aufeinandertreffen der Gräben und der Steinfurther Hauptstraße gibt die Lage des nördlichen "Obertores" und des südlichen "Untertores" an. Der Wallgraben auf der Ostseite Steinfurths ist im Süden noch durch einen schmaleren Weg hinter den Höfen der Hintergasse faßbar, im Norden ist er in einer Straße aufgegangen, die einer Ortserweiterung der 1. Hälfte des 19. Jahrhunderts zuzurechnen ist. In der Flucht des östlichen Wallgrabens lag der dritte der Steinfurther Torbauten, der den Zugang zur schon angesprochenen Obergasse ermöglichte. Der Platz davor wird von zwei großen Hofanlagen bestimmt, das Wohnhaus des nördlich gelegenen wurde in der 2. Hälfte des 18. Jahrhunderts von der Saline bei Wisselsheim transloziert. Es diente später als Rathaus (Alte Schulstraße 1). Der östliche Hof ist ein weiteres ehemals herrschaftliches Pachtgut der Freiherren von Löw zu Steinfurth. Die Größe der Löw''schen Pachtgüter, zu denen auch der Mühlenhof an der Wetter zu rechnen ist, unterbricht zusammen mit dem Herrenhaus (Steinfurther Hauptstraße 36) und der Kirche samt benachbarten Pfarrhof den kleinteiligeren Rhythmus der übrigen bäuerlichen Anwesen und prägt das historische Ortsbild Steinfurths auf besondere Weise.
Zu dem explizit unter Denkmalschutz gestellten Teil des überkommenen Steinfurther Ortsbildes gehört auch das Wettertal. Der von der Wetter abgezweigte Mühlgraben zog eine besondere Inselsituation nach sich, die zur Anlage von Gärten genutzt wurde. Die auf der Ortsseite des Mühlgrabens gelegenen Gärten konnten nur noch teilweise in die denkmalgeschützte Gesamtanlage Steinfurths einbezogen werden, da hier Überbauungen das von Grünflächen gerahmte Bild der Siedlung in der Landschaft des Wettertals beeinträchtigt haben.
Vermutlich in der Zeit um die letzte Jahrhundertwende wurde nordwestlich des Ortskerns von Steinfurth auf der rechten Wetterseite ein neuer Friedhof angelegt. Er ersetzte einen Vorgänger unmittelbar vor dem nördlichen Ortsrand, der in Teilen seiner alten Ausdehnung als Grünfläche erhalten ist. Der jüngere Friedhof wird durch seine ursprüngliche Einfriedung in Gestalt einer Bruchsteinmauer und durch mehrere erhaltene Grabmäler von Anfang des 20. Jahrhunderts als Teil der historische Siedlungsentwicklung Steinfurths kenntlich und ist deshalb in die örtliche Gesamtanlage einbezogen. Er ist über eine Wetterbrücke des 18. Jahrhunderts zu erreichen, die als einzelnes Kulturdenkmal gewürdigt wird. In der weiteren Umgebung Steinfurths fallen Anbauflächen von Rosen ins Auge, die seit der 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts einen wichtigen zusätzlichen Wirtschaftszweig des Dorfes repräsentieren. 1868 brachte Heinrich Schultheis die Fertigkeit des Rosenanbaus von seiner Wanderschaft nach England mit zurück in seine Steinfurther Heimat. Der genossenschaftlichen Vereinigung der nachfolgenden Rosenzüchter verdankt der Ort einen Saalbau, der aufgrund seines besonderen geschichtlichen Hintergrundes als Kulturdenkmal bewertet wurde (Bad Nauheimer Straße 11).
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
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