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Großer Gewölbekeller, der Zugang zum Kellerhals inschriftlich 1568 datiert; das über dem Keller ursprünglich aufgeschlagene Fachwerkhaus nicht mehr vorhanden. Der erhaltene massive Unterbau gehört zu einem Teil Steinfurths, der im Vergleich zum übrigen Ortsbild durch größere Unregelmäßigkeit in der Wegeführung (Kellereigasse) und in der Bebauung charakterisiert ist. Ältere Kartenwerke belegen möglicherweise herrschaftliche Anwesen von stattlichen Ausmaßen, die aber inzwischen entweder vollkommen beseitigt oder nur in Rudimenten erhalten sind wie Kellereigasse 16.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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