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Zweigeschossiges, verputztes Fachwerkwohngebäude, das an der im Ortsbild markanten Einmündung der Oberpforte in die Steinfurther Hauptstraße liegt; das Gefüge des wahrscheinlich aus der Zeit um 1700 stammenden Gebäudes scheint weitgehend unversehrt erhalten zu sein. Eine Besonderheit in der Region ist die Abschleppung des Daches auf der nordwestlichen Traufseite in der Art eines Niederlasses.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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