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Zweigeschossiges, giebelständiges Fachwerkwohngebäude, das zu einem U-förmigen Hof gehört; der Hof teilweise noch mit schöner, alter Pflasterung. Das genannte Wohnhaus ist zweizonig. Das Fachwerk zwar verputzt, aber offenbar im äußeren wie im inneren Gefüge ungestört. Ein sichtbar gelassener Pfosten im Obergeschoss an der Ecke des Hofes zur Oberpforte legt als Datierung die Zeit um 1700 nahe.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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