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Zweigeschossiges, giebelständiges Fachwerkwohngebäude, Teil einer L-förmigen Hofanlage; das Gebäude wird quer erschlossen, in den Knaggen des Türsturzes die inschriftliche Datierung 1662. Das Fachwerkgefüge dieser Zeit noch vollständig erhalten. Auf eine alte Bautradition weisen vor allem die Fußstreben des mittleren Bundpfostens des Obergeschosses der Giebelseite hin; die Obergeschoß-Schwellen der Traufseite mit Resten eines Klötzchenfrieses.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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