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Einer der zahlreichen Adelshöfe Bensheims, errichtet unmittelbar in der Nordwestecke der ehemaligen Stadtmauer, wobei Teile derselben benutzt wurden. Langgestreckter, zweigeschossiger Hauptbau mit konsolgestützter, offener Fachwerkgalerie südlich und abschließendem Walmdach mit Biberschwanzdeckung. Die stehenden Fenster im Erdgeschoss mit eisernen Fensterkörben, die sich ursprünglich vor den Obergeschossfenstern der Nordwand befanden. Unterhalb jener Fenster verlief die Stadtmauer. Nach Süden vorstoßender Flügel mit Rundbogenportal.
Charakteristisch und das Stadtbild prägend der im Westen vorgelagerte, wahrscheinlich zusammen mit dem Dalberger Hof 1586/87 errichtete Stadtmauerturm in Sichtmauerwerk und mit geschweifter Schieferhaube des 18. Jhs. Der dreigeschossige Turm ebenfalls mit einem in Fachwerk konstruierten Laubengang. Große, jüngere Fensteröffnungen, eine mit Sandsteingewände und Korbbogen. In der Nordwand des Turmes eingemauert ein Bensheimer Grenzstein von 1517, heute durch das Parktheater verdeckt. Eine den Hof nach Westen abschließende Mauer mit großer, rundbogiger Toreinfahrt, für die 1867 ein Teil der Stadtmauer niedergelegt wurde, sowie ein zeitweilig als städtisches Eichamt genutztes Wirtschaftsgebäude von 1728 im Zusammenhang mit dem Bau des Bürgerhauses 1970 abgebrochen.
Die Familie von Dalberg war in Bensheim seit dem 15. Jh. begütert. Das Gebäude wurde mehrfach umgebaut und umgenutzt, u.a. fand hier 1852 der erste evangelische Gottesdienst Bensheims nach der Rekatholisierung statt. 1858 war eine evangelische Schule eingerichtet, nach der Übernahme der Baulichkeiten durch die Stadt im Jahr 1866 befand sich hier lange Zeit auch das Zollamt. In den fünfziger Jahren erfolgte der Umbau zu einem Restaurant, wobei im Obergeschoss der so genannte "Wappensaal" entstand. Der Fachlehrer Franz Freyer schmückte damals die Wände des zu verschiedenen Veranstaltungen genutzten Saales mit den Wappen der Bensheimer Adelsfamilien (heute entfernt).
Trotz gravierender baulicher Veränderungen ist der Adelshof mit Stadtturm für Bensheim auch heute noch von erheblicher historischer und städtebaulicher Relevanz.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, städtebaulichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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