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Herrschaftliches Anwesen in der Mitte der Ortschaft; U-förmiger Grundriß, der sich zur südwestlich gelegenen Hofseite öffnet und von dort auch erschlossen wird. Die Straßenseite in einer Bauflucht durchgehend, als gliederndes Element der Baumasse wirken hier die Giebelfelder der beiden Seitenflügeldächer. Stereometrische Baukörperbehandlung, das die angesprochenen Giebelfelder in der Art eines Fußwalms überquerende Traufgesims sowie die Thermenfenster darüber sind klassizistische Stilelemente, die den Bau zeitlich in das 1. Viertel des 19. Jahrhunderts einordnen. Den Erhaltungswert begründet sowohl der geschichtliche Hintergrund des Anwesens als auch dessen gestalterische Ausführung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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