Steinfurther Hauptstraße 36, Schloß der Freiherren von Löw zu Steinfurth
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Wetteraukreis
Bad Nauheim
Steinfurth
  • Steinfurther Hauptstraße 36
Schloß der Freiherren von Löw zu Steinfurth
Flur: 1
Flurstück: 111/9, 112

Herrschaftliches Anwesen in der Mitte der Ortschaft; U-förmiger Grundriß, der sich zur südwestlich gelegenen Hofseite öffnet und von dort auch erschlossen wird. Die Straßenseite in einer Bauflucht durchgehend, als gliederndes Element der Baumasse wirken hier die Giebelfelder der beiden Seitenflügeldächer. Stereometrische Baukörperbehandlung, das die angesprochenen Giebelfelder in der Art eines Fußwalms überquerende Traufgesims sowie die Thermenfenster darüber sind klassizistische Stilelemente, die den Bau zeitlich in das 1. Viertel des 19. Jahrhunderts einordnen. Den Erhaltungswert begründet sowohl der geschichtliche Hintergrund des Anwesens als auch dessen gestalterische Ausführung.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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