Steinfurther Hauptstraße 40, evangelische Pfarrkirche von Osten, Aufnahme aus dem Archiv des LfDH
Innenraum Richtung Chor
Pfarrkirche von Osten, gegenwärtiger Zustand
Innen vor der Restaurierung 1970, Archiv LfDH
Innenraum Richtung Westen mit Orgelempore
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Wetteraukreis
Bad Nauheim
Steinfurth
  • Steinfurther Hauptstraße 40
  • Steinfurther Hauptstraße (L 3134)
Ev. Pfarrkirche
Flur: 1
Flurstück: 107/3, 495/12

Gotischer Bau mit Westturm, flachgedecktem Schiff und einjochigem Chor mit 5/8-Schluß. Die Bezeichnungen 1490 am Westturm sowie 1517 der Ausmalung des sternförmigen Chorgewölbes geben die wesentlichen Baudaten an. Das äußere Erscheinungsbild wird von der Polarität Westturm und Chor bestimmt. Die verschieferte Glockenstube des Turmes erhielt in barocker Zeit einen achteckigen Aufsatz mit haubenförmigen Abschluß. Der Chor, durch einen sechsseitigen Dachreiter zusätzlich kenntlich gemacht, mit drei zweibahnigen Maßwerkfenstern und gestuften Strebepfeilern.

Das Innere der Kirche durch eine 1970 abgeschlossene Restaurierung beträchtlich verändert. Das vermutlich noch aus dem 17. Jahrhundert stammende, mit geschnitztem Beschlagwerk verzierte Gestühl wurde vollkommen aufgegeben. Desgleichen die Mehrzahl der von hölzernen Stützen getragenen Emporen des 18. Jahrhunderts. Lediglich im Westen des Schiffes ist eine von Stahlträgern frei abgefangene Empore erhalten, die die zuvor im Chor plazierte Orgel aufnimmt. Die bemalten Brüstungsfelder von den beseitigten Emporen sind an verschiedenen Stellen des Kircheninnenraumes aufgehängt. Eine Nachschöpfung in gegossenem Beton ist der spitzbogige Triumphbogen zwischen Chor und Schiff, der zuvor die Form eines Korbbogens hatte.

In dem übersichtlicher gewordenen Innenraum der Kirche tritt ein barockes Prunkgrabmal des Freiherren Georg Philipp von Löw zu Steinfurth von 1712 als auffälligster Ausstattungsgegenstand hervor. Weitere Grabmäler der Freiherren stammen von 1447, 1537, 1560 und 1590; Grabmäler der in Steinfurth begüterten Freiherren von Löw auch auf dem Kirchhof, der im Süden noch von seiner alten Bruchsteinmauer eingefriedet wird.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
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Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
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