Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Westlich des Kirchhofs gelegen; das Wohnhaus des Pfarrers ein verputzter Fachwerkbau von 1814-17, die Fenster auf der Hauptseite zu fünf Achsen geordnet, mittiger Eingang über zweiläufige Freitreppe erschlossen. Firstparallel mit dem Wohnhaus die noch aus dem 18. Jahrhundert stammende Pfarrscheune, mittlerweile zum Gemeindezentrum umgenutzt. Im Süden des Areals der von einer Bruchsteinmauer eingefriedete Pfarrgarten. Als Beispiel eines sehr gut erhaltenen Pfarrhofes von besonderem Denkmalwert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |