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Gesamtanlage Wisselsheim
Die geschichtliche Ortsentwicklung Wisselsheims kam nie über einen an zwei herrschaftliche Gutshöfe angelehnten Weiler hinaus. Die beiden Höfe, von denen einer zugleich als Mühle fungierte, wurden von den Freiherren von Löw verpachtet. Ihre Lage war inselartig, im Westen von der Wetter begrenzt, im Osten von dem inzwischen verfüllten Mühlgraben. Das Gebiet des nördlichen Hofes ist inzwischen mit einer Gruppe von Doppelhäusern aufgesiedelt worden, der südliche ist zumindest in seinen Grundzügen erhalten und macht den Kern der kleinen Wisselsheimer Gesamtanlage aus. Sie wird ergänzt von einigen bäuerlichen Hofstellen sowie der kleinen gotischen Kirche am östlichen Ortsrand als Kulturdenkmal. Die sich dem erhaltenen ehemaligen Löw''schen Pachthof anschließenden Wiesen wurden in die denkmalgeschützte Zone einbezogen, um den ursprünglichen Inselcharakter des Areals zu vermitteln.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |