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Am östlichen Ortsrand inmitten des noch weitgehend von einer alten Bruchsteinmauer umgebenen Hofes gelegene kleine gotische Kirche über rechteckigem Grundriß; das spitzbogige Portal des westlichen Schildgiebels inschriftlich 1550 bezeichnet. Damit könnte das Baudatum, vielleicht aber auch nur der Zeitpunkt einer Erneuerung gegeben sein. Über der westlichen Giebelseite jüngerer Glockendachreiter mit Spitzhelm; die Nord- und Ostseite der Kirche mit geböschten Strebepfeilern. Im Innern drei Kreuzgratgewölbe, das östliche Joch mit spitzem Bogen als Altarraum abgetrennt. In den seitlichen Umfassungswänden im Innern wie im Äußeren historische Grabmäler eingemauert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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