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Zweigeschossiger Bruchsteinbau mit Satteldach, der 1853 erbaut worden sein soll; zu diesem Zeitpunkt erwarb die Gemeinde Vilbel das große Anwesen an der Frankfurter Straße, in dem Wilhelm Simon bis dahin eine Poststation unterhielt (vgl. Frankfurter Straße 85). Die Gemeinde richtete dort nach dem Erwerb Amts- und Wohnräume des Landrichters ein. Das großzügige Gartengelände, das sich dem zur Frankfurter Straße gelegenen Hofareal nach Süden und einen Hang hinauf anschloß, wurde als Standort für das Gefängnis genutzt. Der klassizistische Bau behielt diese Funktion nicht lange. Noch im letzten Viertel des 19. Jahrhunderts wurde in der Landgrabenstraße ein etwas größeres Gefängnis erstellt. Der ältere Arrest-Bau von 1853 diente dann als Schule, genauso wie die Räume des Landrichters in der Frankfurter Straße 85 nach dessen Umzug in die Frankfurter Straße 132 (zuvor Zolldirektion).
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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