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Wohl 1714 von der Witwe des Franz Zipp erbautes Fachwerkwohnhaus, dessen Erdgeschoss 1821 von Johann Philipp Faustmann massiv erneuert wurde. Dabei Vergrößerung der Obergeschossfenster der Giebelfassade. Dreiachsig mit aufgeschobenem Satteldach, über dem Eingang Schlussstein mit Jahreszahl 1821 und Initialen I.P.F. Das Fachwerk konstruktiv, Obergeschossrähm profiliert, im Giebeldreieck Mann-Figuren, geschweifte Streben mit Nasen, Feuerbock und Andreaskreuz; hier außerdem rundbogige Fensteröffnung. Das bau- und ortsgeschichtlich wichtige Haus auch für das Straßenbild wichtig.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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