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Hoher, giebelständiger Fachwerkbau an der Ecke zur Schlinkengasse, dreigeschossig mit massiv erneuertem Erdgeschoss und Krüppelwalmdach. Um 1570 errichtet, die Fachwerkgeschosse leicht überstehend mit gekrümmten Langstreben, genasten Bügen und Kurzstreben sowie Andreaskreuzen. Das repräsentative Wohnhaus ist von städtebaulicher und besonderer baugeschichtlicher Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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